Tempo 30?

„Wenn wir Tempo 30 machen könnten, würden wir das sofort tun“ – dies äusserte mir gegenüber niemand anders als unser Gemeindeammann (leider gab er mir das nicht schriftlich…).

Noch an den Gemeindeversammlungen hat das – wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht – etwa so getönt: „Wer will schon abends mit Tempo 30 durchs Dorf fahren?“

Eine Einsprache gegen das Projekt (Etappe 1) forderte Tempo 30. Dies wurde jedoch vom Kanton abgelehnt. Trotz Vorliegen eines Bundesgerichtsentscheids (siehe z.B. www.tempo30.ch) wird im Aargau auf Kantonsstrassen Tempo 30 politisch nicht akzeptiert.

Tempo 30 wäre aus Sicht der Verkehrssicherheit eine mögliche Lösung für den Bereich der Badenerstrasse mit Mittelstreifen. Völlig unverständlich ist hingegen, dass die Erfahrungen von Strassen mit Mittelstreifen und Tempo 30 (z.B. Köniz) direkt auf das in Fislisbach umgesetzte Projekt übertragen werden.

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Wie Velos berücksichtigt werden

Gestern habe ich erfahren, wie die Velofahrer bei der Planung der Badenerstrasse (Etappe 1) berücksichtigt wurden:
Im ersten Entwurf waren auf dem Mittelstreifen mehr Poller vorgesehen. Einige der Poller wurden dann wegen den Velofahrern entfernt.

Das kommt mir etwa so vor:
Ich will einen Wald abholzen. Dabei würde der Lebensraum der Waldtiere stark beeinträchtigt. Da ich diese in mein Abholzprojekt einbeziehen muss, lasse ich zwei Bäume stehen. So kann ich behaupten, dass gegenüber dem ursprünglichen Projekt (Abholzung aller Bäume) die Waldtiere berücksichtigt wurden…

Man wirft mir vor, dass ich nur Velos sehe. Das ist allerdings nicht so. Auch ich bin zu Fuss unterwegs und nutze den öffentlichen Verkehr, und auch ich fahre ab und zu Auto. Ich sehe jedoch ein Verkehrskonzept, in dem Velos gar nicht (allenfalls etwa so stark wie die Waldtiere in obigem Beispiel) berücksichtigt wurden: Velostreifen wurden ersatzlos gestrichen, Fahrspuren wurden verengt, mehrere zusätzliche Poller / Inseln wurden angebracht.

Ich bestehe auch nicht auf Velostreifen auf der ganzen Länge. Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass der vorhandene Platz (auch ein oft gehörtes Argument) sinnvoll genutzt werden soll, und dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität haben soll.

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Velostreifen von Etappe 2

Velostreifen Richtung Baden:
Es wird behauptet, aufgrund der Steigung müsse der Velostreifen verbreitert werden. Gemäss Norm (VSS 640 201) muss ein Velostreifen im Flachen 1.2m breit sein, bei Steigungen ab 4% kommt ein Zuschlag dazu. Die Steigung der Strasse vor der Schreinerei Peterhans beträgt gemäss Schätzung ca. 2.5%, jedenfalls deutlich weniger als 4%. Dass dort ein übermässig breiter Velostreifen erforderlich sei, zulasten des Velostreifens in die andere Richtung, ist nicht haltbar.

Velostreifen Richtung Dorfzentrum:
Es wird behauptet, der Velostreifen sei nicht erforderlich, weil die Velos (fast) gleich schnell fahren wie die Autos, da es ja abwärts geht. Der Gegenbeweis sei mit diesem Video erbracht: ich komme auf eine Geschwindigkeit von ca. 36 km/h und bin damit wesentlich langsamer als die Autos. Und dies im grössten Gang meines Velos – ein „normales“ Velo hat gar keinen Gang, um 50 km/h zu fahren, auch wenn man körperlich dazu in der Lage wäre.
Herr Gemeindepräsident, Sie dürfen gern den Gegenbeweis antreten – ich stelle Ihnen mein Velo dazu zur Verfügung. Von mir aus dürfen Sie sich auch durch Hr. Cancellara vertreten lassen, solange er ein Alltags-Velo benutzt. Auch er wird es nicht schaffen.

Die IG Badenerstrasse Fislisbach fordert – zur Sicherheit der Velofahrer – den Erhalt beider Velostreifen.

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Durchfahrtbreiten

Ein paar Fakten zum Platz, den Fahrzeuge auf der Strasse benötigen:

Der Platzbedarf der einzelnen Verkehrsteilnehmer ist in der Norm VSS 640 201 geregelt. Zusammengefasst resultiert:

  • Velo: 1.2m (Strassen mit weniger als 4% Steigung)
  • Auto: 2.6m bei Tempo 50, 2.4m bei Tempo 30 bis 40

Wenn ein Auto ein Velo überholt, ist ein Überholzuschlag von 0.2m vorgesehen (bei Tempo 30 bis 50)

Daraus ergibt sich:
Erforderliche Durchfahrtbreite, wenn ein Auto ein Velo sicher überholen soll:

  • bei Tempo 50: 4.0m
  • bei Tempo 40: 3.8m

Mit Tempo 50 (signalisiert) ist auf der Badenerstrasse eine Durchfahrtbreite von 3.6m bei den Inseln nicht ausreichend für sicheres Überholen. Die Badenerstrasse wurde nicht normgerecht gestaltet.

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Artikel im Reussboten

Vielen Dank an Herrn Haller und den Reussboten, der gestern einen Artikel über die IG Badenerstrasse Fislisbach und deren Anliegen abdruckte.

Eine Richtigstellung zum letzten Abschnitt des Artikels: Mir persönlich geht es nicht darum, ob in Fislisbach vermehrt Läden angesiedelt werden oder nicht. Das Anliegen der IG Badenerstrasse Fislisbach ist ausschliesslich die Verkehrssicherheit auf der Badenerstrasse. Und diese muss gewährleistet sein, unabhängig von Verkehrsaufkommen und Einkaufsmöglichkeiten.

Zum Artikel

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Aktuelle Eingabe

Für die erste Etappe (Kreisel Linde bis Birmenstorferstrasse) ist der Baubeginn auf März 2012 angesetzt. Pro Velo Baden hat sich bereit erklärt, trotzdem eine Eingabe an den Kanton zu machen, ist allerdings auf unsere Unterstützung angewiesen.

Im besten Fall kann ein Baustop erreicht werden. Aber auch wenn einmal gebaut ist, heisst das nicht, dass nichts mehr verändert werden kann.

Unterstützen Sie uns. Registrieren Sie sich jetzt.

Letztendlich geht es auch darum, dass nicht an anderen Orten ähnliche Projekte realisiert werden unter dem Verweis auf die „nur guten Erfahrungen“ in Fislisbach.

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