Wie Velos berücksichtigt wurden – vom Kanton

Vom Kanton wird behauptet:

Die Anliegen der Velofahrenden wurde bei der Planung berücksichtigt und im Zusammenhang mit der Koexistenz im Strassenraum ist der Radfahrende eingebunden.

Als ich diese Aussage erhielt, fragte ich umgehend zurück, was denn der Unterschied sei zwischen „mit der Koexistenz“ berüchsichtigt und „gar nicht“ berücksichtigt, oder anders formuliert, was denn an der Badenerstrasse anders gemacht worden wäre, wenn die Velos nicht zu berücksichtigen wären (zum Beispiel wegen einem parallel verlaufenden Veloweg).

Auf diese Anfrage erhielt ich keine Antwort. Muss ich also davon ausgehen, dass es keinen Unterschied gibt? Das in Etappe 1 umgesetzte, und auch das in Etappe 2 geplante Verkehrskonzept legt dies nahe. Es steht jedenfalls im krassen Gegensatz zum Versprechen, das der Kanton Aargau in seiner Verkehrsstrategie macht, die Velos „mit hoher Priorität“ zu berücksichtigen.

authormg

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