In der Tempo-30-Zone geblitzt

Heute erschien im Tages-Anzeiger unter obigem Titel ein interessanter Artikel über Rechte und Pflichten der Velofahrer. Meines Wissens gelten die Verkehrsregeln national, also auch für den Aargau. Und tatsächlich haben auch die „Stärkeren“ Verkehrsteilnehmer die eine oder andere Pflicht gegenüber den Velos.

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