Velostreifen Richtung Baden:
Es wird behauptet, aufgrund der Steigung müsse der Velostreifen verbreitert werden. Gemäss Norm (VSS 640 201) muss ein Velostreifen im Flachen 1.2m breit sein, bei Steigungen ab 4% kommt ein Zuschlag dazu. Die Steigung der Strasse vor der Schreinerei Peterhans beträgt gemäss Schätzung ca. 2.5%, jedenfalls deutlich weniger als 4%. Dass dort ein übermässig breiter Velostreifen erforderlich sei, zulasten des Velostreifens in die andere Richtung, ist nicht haltbar.
Velostreifen Richtung Dorfzentrum:
Es wird behauptet, der Velostreifen sei nicht erforderlich, weil die Velos (fast) gleich schnell fahren wie die Autos, da es ja abwärts geht. Der Gegenbeweis sei mit diesem Video erbracht: ich komme auf eine Geschwindigkeit von ca. 36 km/h und bin damit wesentlich langsamer als die Autos. Und dies im grössten Gang meines Velos – ein „normales“ Velo hat gar keinen Gang, um 50 km/h zu fahren, auch wenn man körperlich dazu in der Lage wäre.
Herr Gemeindepräsident, Sie dürfen gern den Gegenbeweis antreten – ich stelle Ihnen mein Velo dazu zur Verfügung. Von mir aus dürfen Sie sich auch durch Hr. Cancellara vertreten lassen, solange er ein Alltags-Velo benutzt. Auch er wird es nicht schaffen.
Die IG Badenerstrasse Fislisbach fordert – zur Sicherheit der Velofahrer – den Erhalt beider Velostreifen.