- Der IG Badenerstrasse Fislisbach ist trotz intensiver Recherche keine Stelle bekannt, wo ein Mittelstreifen so umgesetzt wurde wie in Fislisbach geplant.
- Beim Kanton sind die schlechten Erfahrungen von Fussgänger und Velofahrer offenbar nicht angekommen, sonst würde nicht von „nur guten Erfahrungen“ geredet.
- Der geplante Umbau ist nicht normgerecht, für die Sicherheit wichtige Angaben wurden nicht beachtet.
- Die Badenerstrasse ist eine kantonale Veloroute. In der Verkehrsstrategie des Kantons Aargau ist von Förderung des Langsamverkehrs (S. 56) und Erhöhung der Verkehrssicherheit (S. 60) die Rede. Was hier geplant wird, ist das Gegenteil davon.
Die IG Badenerstrasse Fislisbach setzt sich daher für folgende Anliegen ein:
- Die Verkehrssicherheit aller, insbesondere der schwachen / am wenigsten geschützten Verkehrsteilnehmer muss Priorität haben.
- Die Durchfahrtbreiten gemäss der geltenden Normen sind einzuhalten. Das ist bei der aktuellen Planung leider nicht der Fall. Für sicheres Überholen zumindest von Personenwagen wäre gemäss Norm eine Durchfahrtbreite von 3.8m erforderlich. Das Mittelstreifen-Provisorium hat gezeigt, dass eine Durchfahrtbreite von 3.5m zu wenig ist.
- Das Projekt ist von unabhängiger Stelle (z.B. BFU) bezüglich Verkehrssicherheit zu überprüfen.
- Sollt sich zeigen, dass Velos vermehrt aufs Trottoir ausweichen, oder dass die Anzahl Velofahrten gegenüber der Zeit vor dem Provisorium abnimmt, so ist das Verkehrskonzept anzupassen.
- Der Erfolg der Verkehrsberuhigungs-Massnahmen ist auch nach der baulichen Umsetzung zu überprüfen. Sollte sich zeigen, dass die erwarteten Ziele nicht erreicht wurden, ist das Konzept anzupassen.